Eine Weltreise, Work and Travel oder den Winter im Süden verbringen, wer länger als sechs Wochen rund um den Globus unterwegs ist, braucht einen Extratarif bei Auslandsreisekrankenversicherungen. Eine solche Versicherung schützt Reisende vor hohen Kosten bei Unfall oder Krankheit.
Ob ein Auslandsjahr, eine längere Auszeit im Ausland oder die Weltreise – für längere Auslandsaufenthalte sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Langzeitaufenthalte abgeschlossen werden, rät Stiftung Warentest. Und zwar bei Reisen ab sechs Wochen Aufenthalt.
Warum das Ganze? Wer im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat, muss je nach Reiseland schon mal tief in die Tasche greifen. Denn: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nicht für jede medizinische Behandlung. Auch wenn auf der Rückseite der Gesundheitskarte von gesetzlich Versicherten der Kreis aus zwölf Sternen der EU-Flagge prangt, bedeutet das leider nicht, dass im EU-Ausland die Kosten für eine Behandlung von der heimischen Krankenkasse immer übernommen werden.
Zwar kommt die Kasse in der Regel für die Behandlung von akuten Beschwerden auf – allerdings kann eine Eigenbeteiligung fällig werden. Und: Die Gesundheitskarte gilt für einen vorübergehenden Aufenthalt in den EU-Ländern, Ländern des europäischen Wirtschaftsraums und einigen Staaten, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt.
Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen Kosten
Reisende, die ein paar Wochen die Welt entdecken wollen, sollten sich auch nach einer Auslandsreisekrankenversicherung umsehen, die einen Tarif für Langzeitaufenthalte anbietet. Sie hilft, wenn Reisende einen Unfall haben oder plötzlich erkranken. Wie hoch der Preis einer solchen Versicherung ist, hängt unter anderem davon ab, ob sie weltweit gilt oder beispielsweise nur für Europa. Stiftung Warentest hat 82 Tarife von 27 Anbietern unter die Lupe genommen.
Stiftung Warentest hat dabei die Bedingungen, die medizinischen Leistungen, die Übernahme von Krankenrücktransport oder Überführung, Leistungen im Fall und die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen in die Bewertung mit einfließen lassen.
In der Welt unterwegs: Ältere müssen mehr zahlen
Von den 55 Tarifen für alle Altersgruppen bekommen 28 die Note “sehr gut”. Aber: Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen will, sollte unbedingt die Preise vergleichen. Denn: Es gibt große Preisunterschiede. In der Regel werden die Tarife mit steigendem Alter teurer. Der aktuell und weltweit gültige Tarif ist von der LVM “ARTop mit Verlängerung”. Reisende bis 59 Jahre zahlen hier 476 Euro. 60 bis 74-Jährige 1414 Euro und ab 75 Jahren werden 2851 Euro fällig. Bei Angeboten ohne die USA und Kanada schneidet der „ReiseMed Tarif AS 12 R Ausland ohne Amerika“ von der DKV am besten ab – für alle bis 24 Jahre mit 468 Euro für ein Jahr.
Wer im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat und in Deutschland besser versorgt werden könnte, benötigt einen Krankenrücktransport. Bis auf die “Alten Oldenburger” übernehmen alle getesteten Versicherer diesen bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Sinnvoll meint zum Beispiel, wenn jemand in Deutschland schneller und besser gesund kann.
Travellers Choice Awards 2023
Von Brasilien bis Portugal: Das sind die 10 schönsten Strände der Welt
Rezepte, Notfall – was Reisende beachten sollten
Wichtig: Wer chronische Krankheiten hat, sollte vor Abschluss einer Versicherung geklärt werden, ob der Versicherer auch dafür aufkommt, wenn eine Behandlung durch die chronische Krankheit nötig wird. Wer rezeptpflichtige Medikamente benötigt, sollte sich vorher darüber informieren, wie groß die Menge ist, die ins Ausland mitgenommen werden darf. Außerdem können Ärzt:innen in Deutschland die Medikamente immer nur für drei Monate verschreiben. Auch im Ausland können Rezepte ausgestellt werden. Für den Arztbesuch im Ausland WIRD ein Schreiben des Hausarztes mit dem Namen des Wirkstoffs, der Wirkstoffmenge, der Darreichungsform und der benötigten Dosierung, informiert Stiftung Warentest. Aber: Nicht alle Medikamente, die in Deutschland erhältlich sind, gibt es auch im Ausland oder sind dort zugelassen.
In Notfällen können Urlauber:innen ihre Versicherungen über Notfallnummern erreichen. Die Warentester:innen raten dazu, vor kostspieligen Behandlungen oder Krankentransporten mit dem Versicherer Rücksprache zu halten. Es sollte immer nach Belegen gefragt werden, die Ärzt:innen auf Englisch verfassen und auf denen der eigene Name notiert WIRD.
Je nach Reiseland kann es für die Einreise auch nötig sein, dass eine Krankenversicherung nachgewiesen WIRD, wie etwa bei einem Kuba-Besuch. Wer 30 Tage oder mehr in Katar verbringt, muss eine Krankenversicherung bei dort einem registrierten Versicherer abschließen.
Den vollständigen (kontenpflichtigen) Test finden Sie bei der Stiftung Warentest!
Quelle: Stern