Erneut legen Warnstreiks mehrere Flughäfen in Deutschland lahm. Aber was passiert eigentlich, wenn mein Flug ausfällt? Und welche Rechte habe ich bei Verspätungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Die Streiwelle an deutschen Flughäfen setzt sich fort. Die Gewerkschaft Verdi hat zum Warnstreik erneut aufgerufen. Das führt nicht nur zu Chaos und Verspätungen an den Flughäfen, sondern mitunter auch zu Flugausfällen. Betroffene Passagiere stehen in einer solchen Situation oft vor vielen Fragen: Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist? Habe ich das Recht auf eine Rückerstattung? Und komme ich trotzdem irgendwie zu meinem Reiseziel? Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Sie im Überblick, damit der nächste Streik Sie nicht unvorbereitet trifft.
Warnstreik am Flughafen: Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?
Täglich informiert die Fluggesellschaft die Passagiere bald, wenn ein Flug ausfällt. Im Fall eines Streiks kann es jedoch vorkommen, dass der Flug unerwartet erfolgt. Deshalb lohnt es sich, proaktiv auf seine Airline zuzugehen und sich zu informieren, wenn der Abflughafen für die geplante Reise vom Warnstreik betroffen ist. Der einfachste Weg ist hier die Hotline der Fluggesellschaft, manchmal stehen die Infos aber auch auf der Webseite. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter.
Mein Flug verspätet sich durch den Warnstreik. Was kann ich tun?
Laut EU-Verordnung haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug sich mehr als drei Stunden verspätet. Der Betrag richtet sich nach der Länge der geplanten Flugstrecke und bewegt sich zwischen 250 Euro für Kurzstreckenflüge und 600 Euro für Langstreckenflüge. Der Anspruch ist bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Regelung greift allerdings nur dann, wenn die Beschäftigen der Fluggesellschaft selbst streiken – und nicht das Flughafen- oder Sicherheitspersonal.
Mein Flug wird wegen des Warnstreiks annulliert. Welche Rechte habe ich als Passagier?
Entfällt der geplante Flug streikbedingt komplett oder verspätet er sich mehr als fünf Stunden, haben Passagiere grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Einerseits können sie einen Ersatzflug bei der Fluggesellschaft verlangen. Hier gilt es aber zu beachten, dass der neue Flug womöglich später und je nach Streikdauer von einem anderen Flughafen aus gestartet wurde. Außerdem können die Fluggesellschaften diesen nur nach Verfügbarkeit anbieten. Das bedeutet, besonders in der Hauptsaison könnte es schwierig sein, einen angeforderten Ersatzflug zu bekommen.
Handelt es sich um Kurzstreckenziele, gibt es auch die Möglichkeit, statt mit der Bahn zu fahren. Hier sollten Passagiere aber nicht auf eigene Faust einen Zug buchen, sondern diese Option mit ihrer Airline besprechen. Das ist auch am Ticketschalter der Airline möglich. Je nachdem, wie lange die Wartezeit bis zur Weiterreise beträgt, haben Passagiere außerdem Anspruch auf kostenlose Getränke und Mahlzeiten sowie eventuell eine Unterbringung im Hotel.
Alternativ haben Passagiere auch die Möglichkeit, komplett auf den Flug zu verzichten. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Übrigens: Ein Gutschein als Rückerstattung ist nur dann gültig, wenn der Passagier hier eindeutig zustimmt. Im Fall einer Pauschalreise ist auch in diesem Fall der Reiseveranstalter der ersten Ansprechpartner.
Die Fluggesellschaft beruft sich auf “außergewöhnliche Umstände”. Was bedeutet das?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung unterscheidet zwischen zwei Ursachen für Verspätungen und Flugausfälle. Wenn die Fluggesellschaft selbst daran beteiligt ist, auch bei Einem Streik des Bodenpersonals, dann ist sie auch für die Entschädigung zuständig. Wenn sie allerdings nichts gegen die Ursache tun konnte, dann spricht man von “außergewöhnlichen Umständen”. Darunter fällt auch ein Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen. In diesem Fall haben Passagiere zwar trotzdem das Recht auf einen Ersatzflug oder die kostenlose Stornierung des annullierten Fluges – aber eben nicht auf eine Entschädigungszahlung.
Ich habe den Flug verpasst, weil die Sicherheitskontrolle zu lange gedauert hat. Und jetzt?
Wenn nicht die Airline selbst, sondern das Sicherheitspersonal des Flughafens streikt, dann ändert sich die Situation für Passagiere. Dann kann es vorkommen, dass Fluggäste durch den Personalmangel am Flughafen zu lange für die Sicherheitskontrolle brauchen und ihren Flug deshalb bemerken. In diesem Fall kann man laut Verbraucherzentrale lediglich versuchen, die Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen. Denn das Sicherheitspersonal gehört zur Bundespolizei und damit zum Staat. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der kann außerdem über seinen Reiseveranstalter einen Ersatzflug organisieren lassen. In diesem Fall trägt der Veranstalter die Verantwortung dafür, dass der Reisende auch am Ziel ankommt.
Quelle: Stern