Personalmangel und Streiks haben in diesem Sommer für viele Probleme im Flugverkehr gesorgt. Mehr als jeder dritte Flug in Europa war in den letzten Monaten verspätet. Betroffene haben das Recht auf eine Ausgleichszahlung.
Im Juni, Juli und August hatte mehr als jeder dritte in Europa gestartete Flug Verspätung oder Feld aus, wie aus einer Untersuchung der Verbraucherorganisation Airhelp hervorgeht. Demnach haben in der Folge 3,6 Millionen Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
Airhelp waren voraussichtlich insgesamt 68 Millionen Reisende betroffen, davon 8,3 Millionen mit Abflug aus Deutschland. Flüge von europaweit 3,7 Millionen Passagieren wurden gestrichen. Die meisten Probleme gab es bei Flügen aus Tschechien, Belgien und Ungarn: Über die Hälfte aller Flüge von dort kam mit Verspätung ans Ziel. In Deutschland waren es mit 45 Prozent der Flüge ebenfalls überdurchschnittlich viele.
Im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie haben Verspätungen und Ausfälle merklich angenommen. 2019 gab es noch bei 30 Prozent der Flüge derartiger Probleme, nun waren es 36 Prozent. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder Flugausfällen haben Flugpassagiere Recht auf Entschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaften die Probleme selbst verursacht haben.
Recht auf Anspruch über drei Jahre
Laut Airhelp waren in diesem Sommer 5,8 Millionen Fluggäste von schweren Fällen betroffen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwettern oder medizinischen Notfällen sind die Airlines von der Kompensationspflicht befreit – nicht jedoch bei Streiks. 3,6 der 5,8 Millionen Fluggäste hätten daher Anspruch auf Entschädigung, erklärten die Verbraucherschützer.
Für 1,1 Millionen dieser Passagiere entstanden die Probleme in Deutschland. „Das bedeutet, dass im europäischen Vergleich vor allem die Fluggesellschaften an deutschen Flughäfen die Verantwortung für die zahlreichen Ausfälle und Verspätungen tragen müssen“, erklärte Airhelp.
„Wir gehen weder davon aus, dass es in den nächsten Monaten besser aussehen wird, noch davon, dass die Fluggesellschaften bereitwillig die Entschädigungszahlungen tätigen werden“, erklärte Julián Navas, Rechtsexperte bei Airhelp. “Auf unserer Webseite können betroffene Passagiere kostenlos ihren Anspruch prüfen, bevor sie auf die Airlines direkt oder mit unserer Hilfe gehen.” Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahren rückwirkend durchsetzen.
Lesen Sie auch:
– Urlaubskasse: Nicht alles auf eine Karte setzen
– Leeres Buffet und falsche Kabine: So reklamieren Sie Kreuzfahrtreisen richtig
– Von Kamasutra bis Komasaufen: So lästern Hotelgäste über Animationsprogramme
Quelle: Stern