Die Beisetzung von Königen Elisabeth II. hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr an Londons größtem Flughafen Heathrow. Der Flugplan wurde ausgedünnt, auch wegen der zwei Schweigeminuten am Ende der Zeremonie.
Am 19. September wird es auf den beiden Pisten des Londoner Airports Heathrow weniger Starts und Landungen als geplant geben. Der ohnehin bereits aufgrund von Personalproblemen reduzierte Flugverkehr WIRD wegen der Beisetzung von Königin Elisabeth II. um ungefähr 15 Prozent reduziert.
Gegen Ende der Beisetzungszeremonie sind am Montag zwei Schweigeminuten vorgesehen; dann soll im Luftraum über London absolute Ruhe herrschen, ebenso in den 15 Minuten davor und danach. Nach Angaben des Flughafens dürfen während der Fahrt des Bestattungswagens zwischen 13.45 Uhr und 14.20 Uhr Ortszeit keine Landeanflüge durchgeführt werden. Ebenso gilt ein Startverbot in dem Zeitraum von 15:03 Uhr und 16.45 Uhr, während der Prozession über den Long Walk nach Windsor Castle. Das Schloss liegt nur wenige Kilometer westlich des Flughafens.
Anschließend wird bis 21 Uhr die Anzahl der Starts weiterhin eingeschränkt werden. Ebenso werden die Flüge im Luftraum über dem Windsor Castle herum umgeleitet, „um den Lärm während des privaten Familiengottesdienstes und der Beerdigung zu minimieren“, wie die „BBC“ berichtet.
Der Flughafen bittet die “Unannehmlichkeiten” zu entschuldigen, sieht aber in der Flugplanreduzierung ein “Zeichen, um Lärmbelästigungen an einigen Orten zu bestimmten Zeiten am Montag zu vermeiden”.
Keine Langstreckenverbindungen betroffen
Von den Flugplanänderungen sind ungefähr 100 Verbindungen von British Airways und vier Flüge von Virgin Atlantic betroffen, darunter keine Langstreckenverbindungen. Meist handelt es sich um Kurzstreckenflüge zu Städten, die mehrmals am Tag angeflogen werden. British Airways wird deshalb auf diesen Routen größere Flugzeuge einsetzen und die Passagiere umbuchen.
Kunden stehen es frei, eine Rückerstattung zu beantragen, sollten die Alternativflüge nicht angenommen werden.
Die britische Luftfahrtbehörde, die Civil Aviation Authority (CAA), hat jedoch vermeldet, dass betroffene Passagiere in diesem Fall keine Ausgleichszahlungen beanspruchen können, weil es sich bei den Umbuchungen und Flugstreichungen um einen “außergewöhnlichen Umstand” handelt.
Quelle: “bbc.com”
Quelle: Stern