09.08.2022, 10:57 Uhr
Dicke Zinsen auf das Sparte? Die gibt es kaum noch! Auch bei Bausparverträgen ist das nicht anders. Stattdessen can Bausparer aber von staatlichen Zulagen profitieren, die Rendite nach oben treiben.
Für Bauherren, Hauskäufer und Immobilienbesitzer ist Bausparen nach wie vor eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit. Selbst in Zeiten niedrigerer Darlehenszinsen spielt ein solider Bausparvertrag seine Vorteile aus. Neben dem Aufbau von Eigenkapital und der Gewissheit, in der Zukunft einen günstigen Kredit zu erhalten, sind das vor allem die öffentlichen Förderungen. Denn der Staat möchte Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Wohneigentum zu erwerben und zu erhalten. Dafür gibt es drei Formen der Bausparförderung:
- Wohnungsbauprämie
- Riester-Förderung
- Arbeitnehmersparzulage
Wohnungsbauprämie: Direkter Zuschuss vom Staat
Die Wohnungsbauprämie ist die älteste Form der Bausparförderung und recht simpel: Der Staat legt einen Betrag zur eigenen Sparleistung dazu. Im letzten Jahr wurden der Prämienanteil und die Einkommensgrenzen, bis zu der Mann überhaupt eine Förderung erhält, angehoben. So bekommen nun mehr Bausparer einen höheren Betrag. Der Antrag kann immer für die vergangenen zwei Kalenderjahre gestellt werden.
Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei 10 Prozent der verdienten jährlichen Spareinlagen. Bei 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Paare ist allerdings Schluss. Wer auch mehr als 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält nicht mehr Wohnungsbauprämie. Zu beachten sind außerdem die Einkommensgrenzen. Diese liegen für alleinstehende bei zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro im Jahr, für Verheiratete oder Verpartnerte bei einem 70.000 Euro.
Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
- Abschluss eines Bausparvertrags
- Grundsätzlich ständiger Wohnsitz in Deutschland
- Mindestalter von 16 Jahren
- Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
- Einhalten der Einkommensgrenzen (35.000 bzw. 70.000 Euro)
- Verwendung des Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf, Bau, Sanierung, Modernisierung etc.)
Riester-Förderung: Zuschuss für die Immobilie als Altersvorsorge
Ganz ohne Einkommensgrenze geht es bei der Riester-Förderung zu. Sie können von allen mit einem entsprechenden Wohn-Riester-Vertrag genutzt werden, wie ihn etwa Schwäbisch Hall anbietet. Dann kann man einen Antrag auf Zulage stellen und erhält Geld vom Staat, das zusätzlich in den Bausparvertrag fließt. Damit soll die selbst genutzte Immobile als Altersvorsorge gefördert werden. Mit dem Kapital der Riester-Förderung können Bausparer zum Beispiel auch die Wohnung oder das Haus, in dem sie wohnen, barrierefrei und damit altersgerecht modernisieren.
Die Grundzulage beim Wohn-Riestern beträgt jährlich 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Paare. Außerdem gibt es noch eine Kinderzulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren bzw. 300 Euro für Kinder sterben im Jahr 2008 und später geboren sind. Wer noch nicht 25 Jahre alt ist, erhält sogar zusätzlich eine einmalige Zulage von 200 Euro.
Voraussetzungen für die Riester-Förderung:
- Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrags
- Antrag auf Zulage stellen (für Altersvorsorgezulage und eventuelle Kinderzulage)
- Immobilie auf Dauer selber bewohnen (nur wenige Ausnahmen möglich)
Arbeitnehmersparzulage: Hilfe beim Vermögensaufbau
Die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen zu bilden und gegebenenfalls in Immobilien zu investieren. Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 43 Euro pro Monat erhalten – also 516 Euro im Jahr. So zahlt der Arbeitgeber mit in den eigenen Bausparvertrag ein.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 9 Prozent der jährlichen Sparleistung. Allein erhaltenstehende maximal 43 Euro pro Jahr als Prämie, bei Verheirateten sind es 86 Euro. Wer auch mehr als 470 Euro bzw. 940 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag zahlt, erhält trotzdem nicht mehr. Auch bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es Einkommensgrenzen, damit die niedrigeren und mittleren Einkommen von der Förderung profitieren. Diese liegen bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro und 35.800 Euro.
Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage
- Abschluss einer geförderten Anlageform – zum Beispiel ein Bausparvertrag
- Formloser Antrag beim Arbeitgeber einreichen
- Einhalten der Einkommensgrenzen (17.900 bzw. 35.800 Euro)
Kein Eigentum geplant: Die Alternative fürs Alter
Besonders das Wohn-Riestern kann sich aufgrund der hohen Zulagen und des Wegfalls der Einkommensgrenzen für (werdende) Immobilienbesitzer lohnen. Doch was ist mit Menschen, die gar nicht in Eigentum investieren möchten oder die das Häuschen später wieder verkaufen möchten, ohne sich von dem Erlös ein neues Eigenheim zu kaufen? Letzteres ist mit dem Wohn-Riester-Bausparvertrag nämlich nicht ohne Weiteres möglich.
Für diese Zielgruppe bleibt eine normale Riester-Rente, in Abgrenzung zum Wohn-Riester auch Geld-Riester genannt. Auch bei diesen Verträgen, wie sie etwa die Allianz anbietet, erhalten Kunden 175 Euro Grundzulage, wenn sie jährlich vier Prozent des Bruttojahreseinkommens einzahlen – abzüglich der Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro. Auch Geld-Riester ermöglicht eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Zudem profitieren Sparer von einem Steuervorteil, denn die Beiträge in die Riester-Rente lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Aber: Bei der späteren Auszahlung der angesparten Rente – das Geld fließt hier ja nicht in eine Immobilie – werden die Leistungen aus der Riester-Rente als Einkommen versteuert. In aller Regel hat man im Alter aber einen günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
Quelle: NTV