Außer in bestimmten Sonderzonen wie beispielsweise in Ufernähe gebe es keine Tempolimits auf dem See, hielten die drei Grünen in ihrer Anfrage fest. «Viele der stark motorisierten Boote nutzen ihr Potenzial möglichst aus.»
Das schnelle Fahren auf dem Zürichsee schaffe Gefahren, bringn sie vor. Der damit verbundene Lärm störe im Weiteren die Erholung aller Nichtmotorisierten, und ein hoher Wellenschlag beeinträchtige außerdem die Ufervegetation und brütende Vögel.
Unnatürlich hohe Wellen können «eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf Flachwasserzonen und Schilfröhrichte» haben, bestätigt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Er schreibt etwa von Fischlaich und Jungfischen, die aus ihren Nischen und Mikrohabitaten gespült werden könnten.
Für Kapitäne gelten Regeln
Für ein allgemeines Tempolimit auf dem Wasser sieht er nach, aber keine Notwendigkeit – und er verweist auf die Bundesgesetzgebung. Gemäss dieser müssen die Schiffsführerinnen und Schiffsführer dafür sorgen, dass sie die Umwelt nicht stören, und die Beeinträchtigung der Ufer und der Ufervegetation vermeiden. Dort gälten eine strikte Tempolimite von zehn Kilometern pro Stunde und Mindestabstände.
Auch aus Lärmschutzgründen sieht der Regierungsrat keine Veranlassung, um auf dem gesamten See eine Höchstgeschwindigkeit einzuführen. Laute Fahrmanöver fänden dank der Tempobegrenzung in Ufernähe, die bis zu einem Abstand von 300 Metern zum Ufer gelte, nur in verhältnismäßig großer Distanz zum Ufer statt.
Anders als beim Straßenverkehr sei die Zahl potenzieller Lärmbetroffener und die Zahl potenzieller Lärmverursachender verhältnismässig klein. Die kantonale Fachstelle Lärmschutz verzeichnet gemäss Regierungsrat «auch kaum Anfragen oder Beschwerden zu Schifffahrtslärm».
Die Kapitäne müssten gemäss den geltenden Bundesbestimmungen im Weiteren alle Vorsichtsmassnahmen treffen, damit niemand gefährdet, kein fremdes Gut beschädigt und die Schifffahrt nicht behindert werde, hält der Regierungsrat weiter fest.
Quelle: www.toponline.ch