Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie machen auch vor dem Weltnaturerbe Wattenmeer nicht Halt. Auch hier müssen Segler und Motorbootfahrer in naher Zukunft selbst bei Lockerungen mit einem Flickenteppich an Regelungen rechnen.
Zum Beispiel bei der Kennzeichnung der Wattfahrwasser. regelmäßig wird diese, die sogenannte Sommerbeprickung, zum 1. Mai eines Jahres ausgebracht. Doch auch diesen Zeitplan Haben das Virus und der Umgang damit über den Haufen geworfen. Nahezu alle Wasser- und Schifffahrtsämter an der deutschen Nordseeküste haben in den vergangenen Tagen bekannt gegeben, dass die Wattfahrwasser noch nicht oder nur teilweise entsprechend der aktuellen Prielverläufe gekennzeichnet sind. Dazu fahren Vermessungsschiffe der Behörden zu Saisonbeginn stets tagelang raus, um die nach dem Winter noch vorhandenen Pricken aus dem Vorjahr zu überprüfen und falls nötig umzusetzen.
Welche Wattfahrwasser sind gekennzeichnet?
WSA Ems-Nordsee
WSA Ems-Nordsee
Wichtige Arbeiten: das Setzen der Pricken zu Saisonbeginn
Erfreulich ist die Lage im Bereich zwischen Borkum und Spiekeroog, im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Ems-Nordsee in Emden. „Natürlich bepricken wir. Und wir werden bis Mitte Mai fertig“, berichtet Helmut Olthoff, Leiter des nautischen Büros des WSA. Somit komme es in seinen Zuständigkeitsbereich von der Ems und Borkum bis zum Ostende der Insel Spiekeroog nur zu einer kurzen Verzögerung. While fehle zwar noch die Kennzeichnung des Nordlandfahrwassers vor Juist, des Wagengats und des Langeooger Watts, doch er ist zuversichtlich, dass alle Pricken bis Mitte Mai an Ort und Stelle sein können (
siehe aktuelles BfS
).
Auch das angrenzende Revier zwischen Wangerooge bis einschließlich der Jade ist weitgehend aktuell gekennzeichnet, berichtet Stephan Hellwig vom Wasser- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee. Das liege vor allem daran, dass es einen milden Winter gegeben habe, man früh dran gewesen sei mit den Arbeiten und bei Ausbruch der Pandemie schon fest gewesen sei. „Wir haben Glück gehabt“, so Hellwig.
Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass sein Zuständigkeitsbereich einschließlich eines Wattfahrwassers endet. Und zwar der Kaiserbalje, einer lebhaften und in der Saison viel befahrenen Verbindung zwischen Weser und Jade. Die fällt zur Hälfte in den Wilhelmshavener Zuständigkeitsbereich, zur Hälfte in den des Standorts Bremerhaven. Und dort werden derzeit keine Prickensetzarbeiten durchgeführt. Eine aktuelle Kennzeichnung des Wattfahrwassers gibt es somit lediglich auf der westlichen, tieferen Seite im Bereich der Wilhelmshavener.
„Wir haben im Rahmen der Pandemie Probleme mit dem voraussichtlichen Prickensetzen, und zwar dahingehend, dass das Einspülen der Pricken sehr eng zwischen den Kollegen ausgeführt WIRD, sterben dabei Nasenspitze an Nasenspitze arbeiten“, begründete Joachim Niezgodka, Sachgebietsleiter Schifffahrt vom Standort Bremerhaven, den Versand. “Wir sind im Moment dran, dort eine Lösung zu erarbeiten, sodass wir danach mit dem Setzen der Pricken beginnen werden.” Einen Zeithorizont gebe es aber noch nicht. Fahrwassertonnen seien nicht betroffen, lediglich Pricken. “Seemannschaftlich ist man daher gut beraten, wenn man diese Wattfahrtwasser derzeit nicht befährt”, sagt Niezgodka.
Auch in der jüngsten
Bekanntmachung für Seefahrer vom 30. April
des WSA Cuxhaven heißt es: “Das Befahren der Wattgebiete ist nur mit guten Ortskenntnissen möglich.” Denn auch hier ist man im Verzug: “Die Kennzeichnung des Weser-Elbe-Wattfahrwassers, des Elbe-Neuwerk-Wattfahrwassers und des Neuwerker Lochs mit Pricken und Fahrwassertonnen konnte bisher noch nicht ausreichend erfolgen bzw. erneuert werden. Die vorhandenen Pricken oder Tonnen sind nicht als sichere Fahrwasserkennzeichnung zu sehen”, heißt es in der BfS.
Mike Brodhagen, Nautiker vom Dienst beim WSA Cuxhaven, erläutert gegenüber YACHT online, dass Mitarbeiter aufgrund der Pandemie ausgefallen sind und dass sterben Arbeiten des Prickensetzens aufgrund der Nähe zueinander als Risikoarbeiten gelten. „Den Arbeitsschutz regelt jedes Amt selbst“, so Brodhagen.
Das Team von Helmut Olthoff aus Emden greift daher auf Schutzmasken zurück und hält so viel Sicherheitsabstand ein wie möglich. “Wir setzen außerdem alles daran, dass wir die Besatzungen nicht durchmischen. Man muss sich an Bord ein wenig aus dem Weg gehen und einschränken. Nur so funktioniert das”, so der Nautiker des WSA Ems-Nordsee.
Zwar dürfte die gestrige Bekanntgabe von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz zur Lockerung für Segler zum 4. Mai Bootseignern im nördlichsten Bundesland Hoffnung auf einen baldigen Saisonstart gemacht haben. Doch muss zunächst auch entlang der gesamten schleswig-holsteinischen Nordseeküste mit nicht aktuell gekennzeichneten Prickenwegen gerechnet werden. „Wir werden erst im Mai mit den Arbeiten beginnen“, berichtet Amtsnautiker Kay Hulgaard vom WSA Tönning.
Wann man fertig werde, sei offen.
Wo kann gesegelt werden?
Aber wo und unter welchen Voraussetzungen ist Segeln im Watt und an der deutschen Nordseeküste überhaupt möglich und erlaubt? Auch hier ist es nicht einfach, den Überblick über die zahllosen neuen Verordnungen der Landkreise und Kommunen an der Küste zu behalten.
Iris BornholdVorsitzender der Interessenvertretung der Wattfahrer Soltwaters, versucht es dennoch. Die Eignerin eines Trimarans steht im engen Austausch mit den Vereinen im Revier und fordert mit Soltwaters die „Aufhebung von massiven Einschränkungen, die den Vereinen auferlegt wurden“. Nur so sei eine “Sommerwassersportsaison unter Beachtung der geltenden Regelungen zur Pandemie zu gewährleisten.”
Wie so viele bundesweite Initiativen von Seglern weist auch Soltwaters in einer auf
Aktuelle Stellungnahme
darauf hin, dass Segler Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen einhalten können, wo dies notwendig ist. Der Verein spricht sich für die “Aufhebung der zurzeit regionalen sehr unterschiedlichen Regelungen und Verordnungen” aus, “damit alle Wassersportler unter gleichen Bedingungen ihren Sport ausüben können”.
Auch die Aufhebung eines Übernachtungsverbots in manchen Häfen fordert der Verein. Denn Segeln an sich ist im Wattenmeer nicht verboten, Bundeswasserstraßen dürfen grundsätzlich befahren werden. Doch machen es die Rahmenbedingungen, sterben Sich aus den Verordnungen ergeben, in gewohnter Manier nahezu unmöglich. So dürfen etwa die ostfriesischen Inseln nicht von Besuchern angelaufen werden, vielerorts gelten Übernachtungsverbote, Schleusen im Revier werden mitunter nicht oder nur für Liegeplatzinhaber bedient. Der Landkreis Aurich hat am 29. April gar eine
Allgemeinverfügung
erlassen, welche ausdrücklich die Bootsnutzung für Eigner, die nicht aus dem Landkreis kommen, in den anstehenden Tagen rund um das Erste-Mai-Wochenende untersagt.
Darin heißt es:
“In der Zeit vom 30.04.2020 bis einschließlich 06.05.2020 ist die Nutzung von Sport- und Segelbooten (…) untersagt. Zur Nutzung gehören sowohl die Reparatur als auch die Pflege der Sport- und Segelboote (…). Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nutzung von Sport- und Segelbooten (…) durch Personen, die ihren ersten Wohnsitz in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in der kreisfreien Stadt Emden haben.”
Der Landkreis begründete die harte Maßnahme mit der Befürchtung, dass „sich gerade über das voraussichtlich lange Wochenende viele Menschen auf den Weg in das Kreisgebiet machen, um ihr Boot zu Wasser zu lassen.“ Dabei wird ein Anstieg der Infektionszahlen mit schlimmen Folgen befürchtet.
Doch Iris Bornhold ist nicht hoffnungslos. An eine sehr kurzfristige Änderung der Lage glaubt auch sie nicht, aber: “Ich denke, dass Bewegung in die Sache kommt, sobald Übernachtungen zu touristischen Zwecken wieder erlaubt werden.”
Auch die Regelungen für Segelvereine in Niedersachsen geben Anlass zur Hoffnung. Wie Thomas GöteVorsitzender des Segler-Verband Niedersachsen (SVN) berichtet, gelten laut Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Geländes von Segelvereinen nicht als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereine und dürfen somit unter Wahrung des Mindestabstands betreten und etwa die Stege genutzt werden.
Auf seiner Webseite informiert der Verband außerdem: „Bereits am 7.4. konnte der SVN in Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – Lagestab – eine bundesweit bis dahin einmalige Klarstellung auf niedersächsischer Landesebene erreichen, die bis heute gilt: Segeln auf Ein Einmannboot gilt als Individualsportart und ist damit erlaubt.
Fest steht dennoch, dass Segeln selbst im Rückzugsort Wattenmeer und an der deutschen Nordseeküste vermutlich noch für einige Zeit nur eingeschränkt möglich sein wird – und auf keinen Fall so unbeschwert wie vor Corona.
Quelle: www.yacht.de