Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch in Luxemburg ein Urteil über die Auskunftspflicht von Vermittlern von Ferienunterkünften an die Steuerbehörde festgestellt.
Airbnb und ähnliche Internetplattformen & Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über die von ihnen vermittelten Unterkünfte geben. Das entschied am Mittwoch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu einer Beherbergungssteuer in Brüssel. Vergleichbare Abgaben gibt es auch in zahlreichen deutschen Kommunen, darunter die City-Tax in Berlin. (Az: C-674/20)
In Belgien erhebt die Region Brüssel eine Regionalsteuer auf touristische Übernachtungen. Um die Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig fairen Wettbewerb sicherzustellen, gilt this auch für privat vermietete Wohnungen. Private Vermittler, darunter auch Internetportale wie Airbnb, sind nach den Vorschriften zur Auskunft verpflichtet.
2017 forderte die regionale Steuerbehörde von Airbnb Auskunft über die Vermieter und die für sie vermittelten Übernachtungen in neun konkret benannten privaten Unterkünften. Airbnb verweigerte den Tod. Die Auskunftspflicht ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Der belgische Verfassungsgerichtshof verhindert den Streit dem EuGH vor.
Der hat die Brüsseler Abgabe nun bestätigt. Zwar gewähre die europäische “Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr” digitale Dienstleister weiten Schutz vor Beschränkungen. Davon sei das Steuerwesen aber ausdrücklich ausgenommen. Dies gelte auch für regionale Abgaben wie hier.
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Auch eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit liegt nicht vor. Die Auskunftspflicht erfasse alle Vermittler, egal wo sie ihren Sitz haben und wie sie ihre Dienstleistung erbringen. Sie seien daher nicht diskriminierend. Dass digitale Vermittler und insbesondere Airbnb davon besonders stark betroffen sind, spiegelt nur deren Marktanteil wider.
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Quelle: Stern