„Früh übt sich, was ein Meister werden will“ lautet wohl eines der bekanntesten Zitate aus Schillers Drama um den Schweizer Nationalhelden Wilhelm Tell und dürfte wohl auch auf die beabsichtigte Änderung der Bootsführerschein-Regelung in Kroatien zutreffen. Die Anlage der kroatischen Regierung, dass vermietete Boote bis zu einer Länge von 5 Metern und einer Motorisierung von maximal 5 kW (ca. 6,8 PS) für Personen ab 18 Jahren in einer Entfernung von bis zu 500 Metern von der Küste ohne Bootsführerschein genutzt werden können.
Zu den Zielen der Maßnahme zählt die Absicht, Personen behutsam und möglichst kostengünstig an den motorisierten Wassersport heranzuführen. Da die neue Bootsführerschein-Regelung aber gleichzeitig auch die Attraktivität der kroatischen Tourismuszentren, erhofft man sich hiervon zusätzlich natürlich auch weitere touristische Einnahmen aus dem nautischen Bereich.
Umfrage Bootsführerschein
Diese Regelung gilt zunächst als Gesetzesvorschlag, über den eine öffentliche Anhörung, in Anlehnung an die in Deutschland beispielsweise übliche Verbändeanhörung bereits abgeschlossen wurde. Teilnehmen konnten jedoch nur kroatische Staatsbürger, die im kroatischen e-Gradanin-System gemeldet sind, also über einen sogenannten „elektronischen Pass“ verfügen. Später soll diese neue Regelung, allerdings mit Änderungen hinsichtlich der Anhebung der PS-Grenze für kleine motorisierte Boote, dann in nationales kroatisches Recht umgesetzt werden.
Nachbarländer Liberaler!
Auch wenn this Maßnahmen einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten, geht das bereits jetzt viele Wassersportfreunde und derartige, die es werden wollen, nicht weit genug, da andere Länder das Thema „Bootsführerschein“ hinsichtlich der Möglichkeiten Einstiegsmotorisierung deutlich liberaler angehen.
In Italien bis 40 PS ohne Bootsführerschein
Allen voran Italien, einer der wichtigsten Adria-Anrainer, mit denen Kroatien um die Gunst der Wassersportler buhlt. Grundsätzlich können in Italien Boote mit einer Motorstärke von 40 PS ohne Genehmigung geführt werden. Die Regelung gilt für Ausländer, wenn das Boot unter italienischer Flagge läuft. Mit anderen Worten, ein Ausländer kann in Italien ein Boot mit einem Motor von bis zu 40 PS oder 30kW ohne Genehmigung und damit bis zu 6 Seemeilen vom Ufer entfernt fahren.
In Deutschland bis 15 PS ohne Bootsführerschein
Auch in Deutschland gilt eine deutlich liberalere Regelung: Sowohl im Binnenbereich als auch auf See sind Motorboote bis 15 PS führerscheinfrei, man darf dort die Wasserstraßen ohne Sportbootführerschein bis zu drei Seemeilen vor der Küste befahren.
Nur gemietete Boote ohne Bootsführerschein
Hauptkritikpunkt potenzieller zukünftiger Bootsfahrer: Mit 6,8 PS ist man, gerade bei entsprechendem Wellengang, ziemlich untermotorisiert unterwegs und der Spaß am Wassersport würde nicht so richtig aufkommen. Auch die Tatsache, dass bei der Neuregelung ausschließlich gemietete Boote führerscheinfrei zu nutzen sind, stößt auf Unverständnis. Nicht zuletzt wird deshalb vorgeschlagen, motorisierte Sportboote bis 15 PS von der Führerscheinpflicht zu befreien.
Gesetzestext übersetzt
Übersetzt heißt es in der vorgeschaltete Diskussion um die Führerscheinpflicht in Kroatien: Mit dieser Verordnung wird vorgeschrieben, dass eine Person mit vollendeten 18 Lebensjahren ohne Genehmigung (Bootsführerschein) in maximaler Entfernung von 500 Metern vom zulässigen Ufer ein Boot bis 5m Länge und Motorstärke bis 5kW, das ohne Besatzung vermietet wird, führen darf sowie ein Boot mit Wasserstrahlantrieb (Jet Ski), das mit elektronischem System innerhalb zur Begrenzung der Geschwindigkeit zu, von und des durch die Konzession oder der Konzessionsgenehmigung einem definierten Polygon ausgestattet ist.
Mit dieser Verordnung ändert sich Artikel 34 dahingehend, dass er die Mindestinhalt der Genehmigung über die Mindestzahl der Besatzungsmitglieder vorschreibt, dass das Zeugnisformular auf der Website des Ministeriums veröffentlicht und die Anlage 1 mit dem Zeugnisformular entsprechend gestrichen WIRD.
Bis 500 Meter vom Ufer entfernt
Und falls es beim genauen Lesen missverständlich sein sollte, was zur Diskussion gestellt wurde: Jet-Skis sollen in abgesperrten Bereichen (Polygon) fahren dürfen, besagte Sportboote einem mit Motorantrieb frei im Bereich von bis zu 500 Meter vom nächsten Ufer entfernt, wie man nach telefonische Rücksprache versicherte.
Bürokratie zurückführen
SeaHelp wird sich wie auch schon in der Vergangenheit weiterhin für die Liberalisierung der Gesetze bezüglich der Führerscheinpflicht in Kroatien einsetzen, damit alle betroffenen Skipper und Neueinsteiger in den motorisierten Wassersport keine zusätzlichen bürokratischen Hürden auferlegt werden. Eine Anlehnung an die Regelungen im Nachbarstaat Italien wäre voraussichtlich wünschenswert, um die gesteckten Ziele, nämlich die nachhaltige weitere Förderung des nautischen Tourismus in Kroatien wirklich zu erreichen.
YouTube-Video zum Thema
Übrigens: Rund um das Thema Führerscheinrecht in Kroatien findet man auch einen interessanten Beitrag auf dem SeaHelp-YouTube-Kanal.
Quelle: www.sea-help.eu