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Welche BootsScheine brauche ich?
In Küstengewässern und im Binnenbereich hat jeder Staat seine eigenen Führerscheine und Vorschriften zur Führung von Segelbooten. In den Hoheitsgewässern anderer Staaten braucht der Schiffsführer mindestens die Führerscheine, die in seinen heimatlichen Küstengewässern vorgeschrieben sind, so die amtliche Auffassung.
Unsere Erfahrung- wir sind seit 1989 aktiv auf der Adria unterwegs- ist, dass sowohl die Kroatischen- als auch Italienischen Bootsführerscheine un Permits von allen Adria-Anrainerstaaten voll anerkannt werden. Dabei spielt es nach Auskunft der zuständigen Kroatischen Stellen keine Rolle, welche Statsangehörigkeit der Skipper hat. Für uns ist dies auch verständlich. Für manche Verbände und Behörden in Deutschland allerdings nicht. ( Fragen Sie doch mal an, warum es möglich ist mit einem US-Führerschein als Deutscher Staatsbürger in den USA ein Automobil zu führen, aber es nicht möglich sein soll mit einem Kroatischen Permit in Kroatien ein Boot zu steuern?)
Die Hafenbehörden innerhalb Europas die Führerscheine für den Küstenbereich meistens gegenseitig anerkennen, ist außerhalb Europas eine Klärung im Einzelfall notwendig. Für das Segeln auf hoher See ist offiziell kein Führerschein erforderlich. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen verlangen jedoch Vercharterer von Segelyachten oder Versicherungen oft den Nachweis von Zusatzkenntnissen des Skippers und manchmal auch des Coskippers. Solche Zusatzkenntnisse können beispielsweise durch freiwillige höhere Scheine für das entsprechende Fahrtgebiet oder durch Seemeilennachweise erbracht werden.
Deutsche Gewässer
In Deutschland gibt es insgesamt fünf amtliche Führerscheine, die zum Führen eines Sportbootes berechtigen. Generell ist ab einer Gesamtmotorleistung von 3,68 kW (5 PS) auf Binnengewässern der Sportbootführerschein Binnen und auf Seewasserstrassen der Sportbootführerschein See verpflichtend. Darüber hinaus gibt es weitere Scheine, die aber bei privater (nicht gewerblicher) Nutzung des Bootes nicht verpflichtend sind. In einigen regionalen Gewässern (z. B. in und um Berlin und auf dem Bodensee) gelten zudem zusätzliche oder abweichende Vorschriften. Für die Teilnahme am Binnen- oder Seefunk und die Nutzung großkalibriger Seenotsignalmittel braucht der Schiffsführer das Sprechfunkzeugnis und den Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel.
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