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Sicherheit: UKW an Bord ist ein Muss
Handy hin oder her, es ist kein ernsthafter Ersatz wenn es auf dem Wasser zum Notfall kommt, da sind sich Rettungsexperten einig. Sicher kann über ein Handy, wenn sich das Fahrtgebiet noch in der Netzabdeckung befindet, direkt Kontakt mit der Seenotleitung Bremen (MRCC: Maritime Rescue Co-ordination Centre) aufgenommen werden.Schiffe in der Nähe erreichen
Doch Schiffe, die sich in der Nähe des Seenotleidenden befinden, erfahren nichts über das Unglück und können so auch nicht schnell zur Hilfe beitragen, denn der enorme Vorteil von UKW-Signalen gegenüber Handys ist der Übertragungsweg. Während mit dem Handy gezielt nur ein anderer Geprächsteilnehmer gesucht wird, werden UKW-Wellen in alle Richtungen abgestrahlt.
Sprechfunkzeugnis für Skipper
„Wir müssen möglichst schnell wissen, was draußen passiert ist. Deswegen kommt es darauf an, den Funk richtig und sicher zu bedienen - gerade in extremen Situationen", sagt Dirk Hinners-Stommel, Leiter der Seenotleitung Bremen der DGzRS. So wurden bis zum 31.12.2009 Skipper ohne gültiges Funkzeugnis an Bord einer Yacht mit Anlage noch nicht mit einem Bußgeld belegt, doch zur neuen Saison ist klar geregelt: ist eine Yacht mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das Sprechfunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) besitzen. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Es reicht künftig nicht mehr aus, wenn lediglich ein Crewmitglied im Besitz eines Funkzeugnisses ist.
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