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Ratgeber: Die richtiger Versicherung für Bootseigner und Charter

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BootsunfallBei Wassersport-Versicherungen ist zu unterscheiden, ob Skipper ein eigenes Boot besitzen und versichern oder sich für einen Chartertörn absichern wollen. Ähnlich wie beim Auto gibt es für eigene Yachten eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung. Die Haftpflicht gilt fürs Boot und kommt für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf, die anderen beim Schiffsbetrieb zugefügt wurden, egal wer am Ruder stand - etwa bei einem missglückten Anleger. Die Kasko ersetzt dagegen Schäden am eigenen Schiff. Darüber hinaus können Schiffsführer eine Skipperhaftpflicht-Versicherung abschließen. Sie sichert Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten des Skippers sowie Ansprüche der Crew untereinander ab.

Bootshaftpflicht ist ein Müss
Ohne Bootshaftpflicht sollten Bootseigner nie in See stechen, rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn sonst haften sie mit ihrem gesamten Vermögen, wenn mal etwas passiert. Zwar bestehe in Deutschland kein Zwang zu dieser Versicherung. In einigen Fahrtgebieten wie Italien, Spanien oder Kroatien sei sie jedoch Pflicht. Als Nachweis gilt die "blaue Karte": "Sie ist die Auslandsbestätigung für die Haftpflichtversicherung", erläutert Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. Wer ohne das Dokument lossegelt, riskiere Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung der Yacht.
Bootshaftpflicht und -kasko gehören dazu
Der Beitrag der Bootshaftpflicht richtet sich bei Segelyachten nach der Segelfläche. Bei Motoryachten ist die PS-Zahl der Antriebsmaschine maßgeblich. Ausschlaggebend ist auch die Höhe der Versicherungssumme: Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen, empfiehlt der BdV. Für größere Yachten empfiehlt er eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro.
Schäden am eigenen Boot sind Sache der Bootskasko. Sie tritt bei Schäden durch Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus oder Diebstahl ein, erläutert Blunck. Und die Yacht ist auch während des Transports vom Hafen ins Winterquartier versichert. Die Prämie richtet sich unter anderem nach Fahrtgebiet, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung. Auch bei der Kasko empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen. So versichern zum Beispiel die Pantaenius Yachtversicherungen in Hamburg, nach eigenen Angaben weltweit Branchenführer für Yachtversicherungen, für den Fall des Totalverlustes das Bergen und Beseitigen des Wracks über den Schiffswert hinaus.


Charter = Skipperhaftpflicht
Wer kein eigenes Schiff besitzt und Yachten nur für den Urlaubstörn chartert, sollte über eine Skipperhaftpflicht-Versicherung nachdenken. Nach Angaben von Pantaenius deckt sie Schadenereignisse ab, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Yacht an Dritten ereignen. Dazu gehören Schäden an anderen Schiffen sowie an Hafen- oder Steganlagen. Hinzu kommen Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko des Vercharterers abgedeckt sind. "Wenn Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften wollen, ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung unerlässlich", heißt es. Die normale Haftpflicht übernehme diesen Schaden nicht.
Heyko Wychodil, auf Yacht-Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Hamburg, kann das nur bestätigen: "Man kann Charterern nur empfehlen, eine Skipperhaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Ohne sie sollten sie keinen Fuß an Deck setzen." Denn sie deckt nicht nur Regressforderungen von Crewmitgliedern ab, die aufgrund fahrlässigen Verhaltens des Schiffsführers verletzt und sogar invalide wurden. Sie kommt auch für Forderungen aufgrund eines merkantilen Minderwerts oder entgangenen Gewinns auf, wenn eine Yacht für weitere Vercharterungen ausfällt.

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